Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 13 LJKG
Landesjustizkostengesetz
Landesrecht Hamburg

III. Abschnitt – Gebührenfreiheit, Stundung und Erlass von Kosten

Titel: Landesjustizkostengesetz
Normgeber: Hamburg
Redaktionelle Abkürzung: LJKG,HH
Gliederungs-Nr.: 363-1
Normtyp: Gesetz

§ 13 LJKG

Weiter gehende Kostenfreiheitsvorschriften in anderen Gesetzen bleiben unberührt.