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Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LImschG
Gliederungs-Nr.: 7129
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen
(Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -)

Vom 18. März 1975 (GV. NRW. S. 232)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Grundregel3
Untersagung4
Ortsrechtliche Vorschriften5
Ermittlung von schädlichen Umwelteinwirkungen6
  
Zweiter Teil 
Vorschriften für besondere Immissionsarten und Anlagensicherheit 
  
Erster Abschnitt 
Luftreinhaltung 
  
Verbrennen im Freien7
(weggefallen)8
  
Zweiter Abschnitt 
Lärmbekämpfung 
  
Schutz der Nachtruhe9
Benutzung von Tongeräten10
Abbrennen von Feuerwerken oder Feuerwerkskörpern11
  
Dritter Abschnitt 
Schutz vor verschiedenen Immissionsarten 
  
Laufen lassen von Motoren11a
Halten von Tieren12
Anwendung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes13
  
Vierter Abschnitt 
Schutz vor sonstigen Gefahren 
  
Schutz vor sonstigen Gefahren13a
  
Dritter Teil 
Durchführung des Gesetzes 
  
Behörden14
Anordnungsbefugnis15
Überwachung16
  
Vierter Teil 
Straf- und Bußgeldvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten17
Straftaten18
  
Fünfter Teil 
Schlussvorschriften 
  
Entschädigungspflicht bei Widerruf oder Rücknahme einer Genehmigung19
(hier nicht wiedergegeben)20
(hier nicht wiedergegeben)21
Inkrafttreten22