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§ 118 LHO
Landeshaushaltsordnung (LHO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Teil IX – Übergangs- und Schlussbestimmungen

Titel: Landeshaushaltsordnung (LHO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LHO
Gliederungs-Nr.: 630
Normtyp: Gesetz

§ 118 LHO – In-Kraft-Treten *)

 

*)

Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes vom 14. Dezember 1971. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung bezeichneten Vorschriften.