Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Eisenbahngesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeseisenbahngesetz - LEisenbG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Eisenbahngesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeseisenbahngesetz - LEisenbG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: LEisenbG
Gliederungs-Nr.: 932-2
Normtyp: Gesetz

Eisenbahngesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landeseisenbahngesetz - LEisenbG)

Vom 27. Juni 1995 (GVOBl. Schl.-H. S. 266)

Zuletzt geändert durch Artikel 86 der Verordnung vom 12. Oktober 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 487)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 20 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Sicherheitsvorschriften3
  
Zweiter Teil 
Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs 
  
Abschnitt I 
Rechtsstellung 
  
Genehmigung4
Auskunft und Nachschau5
  
Abschnitt II 
Schutzvorschriften 
  
Bauliche Anlagen und Lichtreklamen in der Nähe von Bahnanlagen6
Schutzmaßnahmen7
  
Abschnitt III 
Anschlüsse, Benutzung öffentlicher Straßen 
  
Gestattung von Anschlüssen8
  
Abschnitt IV 
Bahnbetrieb 
  
Betriebsleitung9
Eröffnung des Betriebs10
Anwendung des Gesetzes über die Bahneinheiten11
  
Dritter Teil 
Eisenbahnen des nicht öffentlichen Verkehrs 
  
Genehmigungsverfahren, Bahnbetrieb12
Personenbeförderung, öffentlicher Verkehr13
Schutzvorschriften14
Anschluss an andere nicht öffentliche Eisenbahnen15
  
Vierter Teil 
Aufsicht, Zuständigkeiten, Verordnungen, Ordnungswidrigkeiten 
  
Aufsicht16
Zuständige Behörden17
Verordnungen18
Ordnungswidrigkeiten19
  
Fünfter Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsregelung20
In-Kraft-Treten21