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Landesdisziplinargesetz (LDG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Landesdisziplinargesetz (LDG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: LDG
Gliederungs-Nr.: 2031-3
Normtyp: Gesetz

Landesdisziplinargesetz (LDG)

Vom 18. März 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 154) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. November 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 541)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Persönlicher Geltungsbereich1
Sachlicher Geltungsbereich2
Gebot der Beschleunigung3
Ergänzende Anwendung des Landesverwaltungsgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung4
  
Zweiter Teil 
Disziplinarmaßnahmen 
  
Arten der Disziplinarmaßnahmen5
Verweis6
Geldbuße7
Kürzung der Dienstbezüge8
Zurückstufung9
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis10
Kürzung des Ruhegehalts11
Aberkennung des Ruhegehalts12
Bemessung der Disziplinarmaßnahme13
Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach Straf- oder Bußgeldverfahren14
Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs15
Verwertungsverbot, Entfernung aus der Personalakte16
  
Dritter Teil 
Behördliches Disziplinarverfahren 
  
Abschnitt I 
Einleitung, Ausdehnung und Beschränkung 
  
Einleitung von Amts wegen17
Einleitung auf Antrag der Beamtin oder des Beamten18
Ausdehnung und Beschränkung19
  
Abschnitt II 
Durchführung 
  
Unterrichtung, Belehrung und Anhörung der Beamtin oder des Beamten20
Zentrale Disziplinarbehörde, Disziplinarstatistik, Verordnungsermächtigung21
Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen, Ausnahmen und Bindungen22
Zusammentreffen von Disziplinarverfahren mit Strafverfahren oder anderen Verfahren, Aussetzung23
Beweiserhebung24
Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige25
Herausgabe von Unterlagen26
Beschlagnahmen und Durchsuchungen27
Protokoll28
Innerdienstliche Informationen29
Abschließende Anhörung30
Abgabe des Disziplinarverfahrens31
  
Abschnitt III 
Abschlussentscheidung 
  
Einstellungsverfügung32
Disziplinarverfügung33
Erhebung der Disziplinarklage34
Beteiligung der obersten Dienstbehörde35
Verfahren bei nachträglicher Entscheidung im Straf- oder Bußgeldverfahren36
Kostentragungspflicht37
  
Abschnitt IV 
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen 
  
Zulässigkeit38
Rechtswirkungen39
Verfall und Nachzahlung der einbehaltenen Bezüge40
  
Vierter Teil 
Gerichtliches Disziplinarverfahren 
  
Anwendung des Bundesdisziplinargesetzes, Besetzung der Kammer für Disziplinarsachen41
Ausschluss des Vorverfahrens42
Beamtenbeisitzerinnen und Beamtenbeisitzer43
  
Fünfter Teil 
Unterhaltsbeitrag, Unterhaltsleistung und Begnadigung 
  
Unterhaltsbeitrag bei Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder Aberkennung des Ruhegehalts44
Unterhaltsleistung bei Mithilfe zur Aufdeckung von Straftaten45
Begnadigung46
  
Sechster Teil 
Besondere Bestimmungen 
  
Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte47
Dienstvorgesetzte48
Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten49
Übergangsbestimmungen50
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Disziplinargesetzes vom 18. März 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 154)