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§ 4 LBVG
Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBVG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBVG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: LBVG
Gliederungs-Nr.: 2034-4
Normtyp: Gesetz

§ 4 LBVG

Vorschriften, die diesem Gesetz entsprechen oder widersprechen, werden aufgehoben.