Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 5 LBG
Landesbeamtengesetz (LBG)
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Anhangteil

Titel: Landesbeamtengesetz (LBG)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LBG
Gliederungs-Nr.: 2030-1
Normtyp: Gesetz

Anlage 5 LBG – (zu § 135 Nr. 14)

   Anlage IX
  (zu§ 6i)
 
Überleitungsübersicht
Lfd. Nr.Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Bundesbesoldungsordnung ABisherige Besoldungs-
gruppe/Amtszulage
Neue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung ANeue Besoldungs-
gruppe/Amtszulage
1Erster Hauptwachtmeister 5)A 6Sekretär 1)A 6
2Erster Hauptwachtmeister 5) 6)A 6 + 34,52Sekretär 1) 2)A 6 + 34,52
3Oberamtsmeister 5)A 6Sekretär 1)A 6
4SekretärA 6SekretärA 6
5AmtsinspektorA 9InspektorA 9
6Amtsinspektor 3)A 9
+ 253,40
Inspektor 1)A 9 + 253,40
7InspektorA 9InspektorA 9
8FachlehrerA 11FachlehrerA 11
 -mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 4) - -mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 6) - 
9FachlehrerA 12FachlehrerA 12
 -mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 6) - -mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 4) - 
10Lehrer   
 -an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht 1) -A 12LehrerA 12
    -an allgemeinbildenden Schulen 2) - 
11OberamtsratA 13RatA 13
12Oberamtsrat 11) 13)A 13Rat 5) 6)A 13
  + 253,85 + 253,85
13RatA 13RatA 13
14RealschullehrerA 13RealschullehrerA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 10) - -mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 3) - 
15Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 10Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 10
 -mit der Befähigung für das Fach Religion, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 1) - -mit der Befähigung für das Fach Religion 1)3)- 
16Lehrer für FachpraxisA 10Lehrer für FachpraxisA 10
 -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 - -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 3) - 
17Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 10Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 10
 -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 2)- -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2)3) - 
18Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 11Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 10
 -mit der Befähigung für das Fach Religion 1)2) - -mit der Befähigung für das Fach Religion 1) 2) 4) - 
19Lehrer für FachpraxisA 11Lehrer für FachpraxisA 11
 -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) -  mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2)4) - 
20Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 11Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 11
 -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2)3) - -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2)3)4) - 
21KonrektorA 12KonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit bis zu 80 Schülern in der Grundschule 2) -+ 145,08-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit bis zu 80 Schülern in der Grundschule - 
22KonrektorA 12KonrektorA 13
 -als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 2) -+ 145,08-als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - 
23RektorA 12RektorA 13
 -als Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern 3) -+ 145,08-als Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern - 
24Zweiter KonrektorA 12Zweiter KonrektorA 13
 -einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern 2) -+ 145,08-einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern - 
25FörderschullehrerA 13FörderschullehrerA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung - -mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung 3) - 
26KonrektorA 13KonrektorA 13
 -als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern - -als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern 1) -+ 174,03
27KonrektorA 13KonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 80 Schülern in der Grundschule - -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 80 Schülern in der Grundschule 1) -+ 174,03
28KonrektorA 13 undKonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6 -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6 1) -+ 174,03
29KonrektorA 13 undKonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 7 und 8 -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 7 und 8 1) -+ 174,03
30KonrektorA 13 undKonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 9 und 10 -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 9 und 10 1) -+ 174,03
31KonrektorA 13 undKonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind 1) -+ 174,03
32KonrektorA 13 undKonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I 1) -+ 174,03
33Konrektor an einer Realschule plusA 13Konrektor an einer Realschule plusA 13
 -mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern in der Realschule plus als pädagogischer Koordinator - -mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern in der Realschule plus als pädagogischer Koordinator 1) -+ 174,03
34RektorA 13RektorA 13
 -als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern - -als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern 1) -+ 174,03
35RektorA 13RektorA 14
 -als Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 1) -+ 174,03-als Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - 
36RektorA 14RektorA 14
 -als Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern - -als Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern 1) -+ 174,03
37RektorA 14RektorA 14
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen - -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen 1) -+ 174,03