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Anlage 9 LBesG
Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Anhangteil

Titel: Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LBesG
Gliederungs-Nr.: 2032-1
Normtyp: Gesetz

Anlage 9 LBesG – Anlage IX - Überleitungsübersicht (1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Juli 2013 durch Artikel 34 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157). Zur weiteren Anwedung s. Artikel 1 § 69 des Gesetzes vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157).

Anlage IX
(zu § 6i)

Lfd.
Nr.
Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Bundesbesoldungsordnung ABisherige Besoldungsgruppe/ AmtszulageNeue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung ANeue Besoldungsgruppe/ Amtszulage
1E r s t e r  H a u p t w a c h t m e i s t e r 5)A 6S e k r e t ä r 1)A 6
2E r s t e r  H a u p t w a c h t m e i s t e r 5) 6)A 6
+ 35,39
S e k r e t ä r 1) 2)A 6
+ 35,39
3O b e r a m t s m e i s t e r 5)A 6S e k r e t ä r 1)A 6
4S e k r e t ä rA 6S e k r e t ä rA 6
5A m t s i n s p e k t o rA 9In s p e k t o rA 9
6A m t s i n s p e k t o r 3)A 9
+ 259,77
I n s p e k t o r 1)A 9
+ 259,77
7B e t r i e b s i n s p e k t o rA 9I n s p e k t o rA 9
8B e t r i e b s i n s p e k t o r 3)A 9
+ 259,77
I n s p e k t o r 1)A 9
+ 259,77
9I n s p e k t o rA 9I n s p e k t o rA 9
10FachlehrerA 11FachlehrerA 11
 -mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 4) - -mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 6) - 
11FachlehrerA 12FachlehrerA 12
 -mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 6) - -mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 4) - 
12LehrerA 12LehrerA 12
 -an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anders eingereiht 1) - -an allgemeinbildenden Schulen 2) - 
13O b e r a m t s r a tA 13R a tA 13
14O b e r a m t s r a t 11) 13)A 13
+ 260,24
R a t 5) 6)A 13
+ 260,24
15R a tA 13R a tA 13
16RealschullehrerA 13RealschullehrerA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 10) - -mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 3) - 
Lfd.
Nr.
Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung ABisherige Besoldungsgruppe/ AmtszulageNeue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung ANeue Besoldungsgruppe/ Amtszulage
17Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 10Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 10
 -mit der Befähigung für das Fach Religion, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 1) - -mit der Befähigung für das Fach Religion 1)3) - 
18 Lehrer für FachpraxisA 10Lehrer für Fachpraxis A 10
 -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 - -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 3) - 
19Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 10Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 10
 -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 2) - -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) 3) - 
20 Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 11Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 11
 -mit der Befähigung für das Fach Religion 1) 2) - -mit der Befähigung für das Fach Religion 1) 2) 4) - 
21 Lehrer für FachpraxisA 11Lehrer für FachpraxisA 11
 -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) - -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) 4) - 
22Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 11Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 11
 -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) 3) - -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) 3) 4) - 
23KonrektorA 12KonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit bis zu 80 Schülern in der Grundschule 2) -+ 148,73-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit bis zu 80 Schülern in der Grundschule - 
24KonrektorA 12KonrektorA 13
 -als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 2) -+ 148,73-als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - 
25RektorA 12RektorA 13
 -als Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern 3) -+ 148,73-als Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern - 
26 Zweiter KonrektorA 12Zweiter KonrektorA 13
 -einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern 2) -+ 148,73-einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern - 
27FörderschullehrerA 13FörderschullehrerA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung - -mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung 3) - 
28KonrektorA 13KonrektorA 13
 -als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern - -als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern 1)-+ 178,41
29KonrektorA 13KonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 80 Schülern in der Grundschule - -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 80 Schülern in der Grundschule 1) -+ 178,41
30KonrektorA 13 undKonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6 -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6 1) -+ 178,41
31KonrektorA 13 und KonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 7 und 8 -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 7 und 8 1) -+ 178,41
32KonrektorA 13 und KonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 9 und 10 -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 9 und 10 1) -+ 178,41
33KonrektorA 13 undKonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind 1) -+ 178,41
34KonrektorA 13 und KonrektorA 13
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I 1) -+ 178,41
35Konrektor an einer Realschule plusA 13Konrektor an einer Realschule plusA 13
 -mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern in der Realschule plus als pädagogischer Koordinator - -mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern in der Realschule plus als pädagogischer Koordinator 1) -+ 178,41
36RektorA 13RektorA 13
 -als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern - -als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern l) -+ 178,41
37RektorA 13RektorA 14
 -als Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 1) -+ 178,41-als Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - 
38RektorA 14RektorA 14
 -als Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern - -als Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern 1) -+ 178,41
39RektorA 14RektorA 14
 -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen - -mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen 1) -+ 178,41