§ 38 LAP-mtDBWVV
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-mtDBWVV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-mtDBWVV)
Bundesrecht
Kapitel 3 – Sonstige Vorschriften
§ 38 LAP-mtDBWVV – In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.