Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 14 LAP-mtDBWVV
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-mtDBWVV)
Bundesrecht

Kapitel 1 – Laufbahn und Ausbildung

Titel: Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-mtDBWVV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: LAP-mtDBWVV
Gliederungs-Nr.: 2030-7-17-3
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 14 LAP-mtDBWVV – Einführungslehrgang

Schwerpunkt des Einführungslehrgangs ist die Vermittlung und Vertiefung mathematischer und technischer Kenntnisse. Außerdem werden ein Überblick über die Organisation der Bundeswehr mit besonderer Berücksichtigung des Rüstungsbereichs und eine Einführung in das jeweilige wehrtechnische Fachgebiet gegeben. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen am Ende des Lehrgangs über ein Grundwissen verfügen, auf dem die weitere Ausbildung aufbaut. Einzelheiten regelt der Lehrplan.