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§ 357 LAG
Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
Bundesrecht

Dritter Teil – Ausgleichsleistungen → Fünfzehnter Abschnitt – Sonstige und Überleitungsvorschriften

Titel: Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: LAG
Gliederungs-Nr.: 621-1
Normtyp: Gesetz

§ 357 LAG

(Die Vorschriften sind überholt.)