Gesetze

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§ 26 LadSchlG
Gesetz über den Ladenschluss
Bundesrecht

Sechster Abschnitt – Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Titel: Gesetz über den Ladenschluss
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: LadSchlG
Gliederungs-Nr.: 8050-20
Normtyp: Gesetz

§ 26 LadSchlG

(weggefallen)