Gesetze

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§ 18 LadSchlG
Gesetz über den Ladenschluss
Bundesrecht

Vierter Abschnitt – Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr

Titel: Gesetz über den Ladenschluss
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: LadSchlG
Gliederungs-Nr.: 8050-20
Normtyp: Gesetz

§ 18 LadSchlG

(weggefallen)