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Gesetz über den Ladenschluss
Bundesrecht
Titel: Gesetz über den Ladenschluss
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: LadSchlG
Gliederungs-Nr.: 8050-20
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Ladenschluss

In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744)

Zuletzt geändert durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Begriffsbestimmungen 
  
Verkaufsstellen1
Begriffsbestimmungen2
  
Zweiter Abschnitt 
Ladenschlusszeiten 
  
Allgemeine Ladenschlusszeiten3
Apotheken4
Zeitungen und Zeitschriften5
Tankstellen6
(weggefallen)7
Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen8
Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen9
Kur- und Erholungsorte10
Verkauf in ländlichen Gebieten an Sonntagen11
Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen12
(weggefallen)13
Weitere Verkaufssonntage14
Sonntagsverkauf am 24. Dezember15
(weggefallen)16
  
Dritter Abschnitt 
Besonderer Schutz der Arbeitnehmer 
  
Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen17
  
Vierter Abschnitt 
Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr 
  
(weggefallen)18
(weggefallen)18a
Marktverkehr19
Sonstiges gewerbliches Feilhalten20
  
Fünfter Abschnitt 
Durchführung des Gesetzes 
  
Auslage des Gesetzes, Verzeichnisse21
Aufsicht und Auskunft22
Ausnahmen im öffentlichen Interesse23
  
Sechster Abschnitt 
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten 
  
Ordnungswidrigkeiten24
Straftaten25
(weggefallen)26
  
Siebenter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Vorbehalt für die Landesgesetzgebung27
Bestimmung der zuständigen Behörden28
(weggefallen)29
(weggefallen)30
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)31