Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 38 KWG LSA
Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

VI. – Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Titel: Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: KWG LSA
Gliederungs-Nr.: 2020.13
Normtyp: Gesetz

§ 38 KWG LSA – Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbereichen

Der Wahlausschuss stellt für jeden Wahlbereich fest, wie viele Stimmen

  1. 1.
    auf jeden Bewerber und
  2. 2.
    auf jeden Wahlvorschlag entfallen sind.