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Anlage 9b KWahlO
Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Anhangteil

Titel: Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: KWahlO
Gliederungs-Nr.: 1112
Normtyp: Gesetz

Anlage 9b KWahlO – Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Listenwahlvorschläge für die Bezirksvertretungswahl

Zu § 72 Absatz 4 Nummer 3 KWahlO

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