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Anlage 24a KWahlO
Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Anhangteil

Titel: Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: KWahlO
Gliederungs-Nr.: 1112
Normtyp: Gesetz

Anlage 24a KWahlO – Schnellmeldung an das für Inneres zuständige Ministerium (Vertretung der kreisfreien Stadt und des Kreises)

Zu § 53 Absatz 3

Anlage als pdf