§ 1 KV M-V
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V)
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Teil 1 – Gemeindeordnung → Abschnitt 1 – Grundlagen der Gemeindeverfassung
§ 1 KV M-V – Begriff der Gemeinden
(1) Die Gemeinden sind eine wesentliche Grundlage des demokratischen Staates.
(2) Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften. Sie fördern in freier Selbstverwaltung das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.
(3) Gemeinden sollen nicht weniger als 500 Einwohnerinnen und Einwohner haben.