Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 192 KSVG
Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)
Landesrecht Saarland

Teil B – Landkreisordnung → Vierter Teil – Kommunalaufsicht

Titel: Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: KSVG
Gliederungs-Nr.: 2020-1
Normtyp: Gesetz

§ 192 KSVG – Anzuwendende Vorschriften der Gemeindeordnung

Für die Kommunalaufsicht über die Landkreise gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung über die Kommunalaufsicht entsprechend, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.