§ 37 KomWG
Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
Landesrecht Sachsen
Erster Teil – Gemeindewahlen → Zweiter Abschnitt – Wahlen zu den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten
§ 37 KomWG – Stimmzettel
Für jede Ortschaftsratswahl in einer Gemeinde sind besondere Stimmzettel zu verwenden.