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§ 52 KommHVO
Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO)
Landesrecht Saarland

Zehnter Abschnitt – Begriffsbestimmungen, Schlussvorschriften

Titel: Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: KommHVO
Gliederungs-Nr.: 2022-8
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 52 KommHVO – Begriffsbestimmungen

Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen:

  1. 1.

    Abschreibungen

    Aufwand, der durch die Wertminderung bei langfristig genutzten Vermögensgegenständen verursacht wird

  2. 2.

    Aktiva

    Summe der Vermögensgegenstände in der Vermögensrechnung, die die Mittelverwendung abbilden

  3. 3.

    aktivierte Eigenleistungen

    monetärer Wert der von der Gemeinde selbst hergestellten Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung

  4. 4.

    Aufwendungen

    in Geld bewerteter Werteverzehr durch Verbrauch oder Abnutzung von Gütern und Dienstleistungen in einem Haushaltsjahr

  5. 5.

    außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen

    Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Ermächtigungen veranschlagt und keine aus Vorjahren übertragenen Ermächtigungen verfügbar sind

  6. 6.

    Auszahlungen

    Abfluss von Bar- und Buchgeld sowie aufgerechnete Verbindlichkeiten

  7. 7.

    Baumaßnahmen

    Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie die Instandsetzung an Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dient

  8. 8.

    Bestandsveränderungen

    Berücksichtigung des Wertes von Mehr- oder Mindererträgen in der Ergebnisrechnung, wenn Herstellungs- und Absatzmenge bei Eigenerzeugnissen am Jahresabschluss nicht übereinstimmen

  9. 9.

    Budget

    vorgegebener Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Sachziele zugewiesen wird

  10. 10.

    durchlaufende Finanzmittel

    Beträge, die für einen Dritten lediglich zahlungsmäßig vereinnahmt und verausgabt werden

  11. 11.

    Eigenkapital

    Differenz zwischen Aktiva (Vermögen) und den Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Vermögensrechnung

  12. 12.

    Einzahlungen

    Zufluss von Bar- und Buchgeld sowie aufgerechnete Forderungen

  13. 13.

    Erlass

    Verzicht auf einen Anspruch

  14. 14.

    Erträge

    in Geld bewertete Wertzuwächse für Güter und Dienstleistungen in einem Haushaltsjahr

  15. 15.

    Haftungsverhältnisse

    Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen und aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

  16. 17.

    (1) Investitionstätigkeit

    Auszahlungen und Einzahlungen zur Veränderung des Anlagevermögens

    Zur Investitionstätigkeit gehören Auszahlungen und Einzahlungen für den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die wegen einer beabsichtigten kurzfristigen Veräußerung in der Vermögensrechnung im Umlaufvermögen anzusetzen sind.

  17. 18.

    Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

    Unterschiedsbetrag, um den die ordentlichen und außerordentlichen Erträge in der Ergebnisrechnung die ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen übersteigen (Überschuss) oder umgekehrt (Fehlbetrag)

  18. 19.

    liquide Mittel

    flüssige Mittel, bestehend aus dem Bargeld, den Guthaben auf laufenden Konten bei Kreditinstituten sowie Schecks und Geldanlagen aus dem Kassenbestand

  19. 20.

    Liquidität

    Fähigkeit der Gemeinde, ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachzukommen

  20. 21.

    Niederschlagung

    die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst

  21. 22.

    Passiva

    Summe der Finanzmittel in der Vermögensrechnung, die die Mittelherkunft abbilden

  22. 23.

    Produkt

    Leistung oder Gruppe von Leistungen, die für Stellen außerhalb einer Verwaltungseinheit erbracht werden

  23. 24.

    Produktbereich

    Zusammenfassung von Produktgruppen nach sachlichen Gesichtspunkten

  24. 25.

    Produktgruppe

    Zusammenfassung von Produkten nach sachlichen Gesichtspunkten

  25. 26.

    Schulden

    Verbindlichkeiten und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

  26. 27.

    Transfererträge und -aufwendungen

    überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen

  27. 28.

    überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen

    Aufwendungen oder Auszahlungen, die die Ermächtigungen im Haushaltsplan und die aus Vorjahren übertragenen Ermächtigungen übersteigen

  28. 29.

    Umschuldung

    die Ablösung von Krediten durch andere Kredite

  29. 30.

    Verbindlichkeiten

    Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Grunde und der Höhe nach feststehen

(1) Red. Anm.:

Die Zählung entspricht der amtlichen Vorlage.