Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 8 KiStG
Gesetz über Erhebung von Steuern durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg (Kirchensteuergesetz - KiStG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz über Erhebung von Steuern durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg (Kirchensteuergesetz - KiStG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: KiStG
Gliederungs-Nr.: 614
Normtyp: Gesetz

§ 8 KiStG – Entstehung und Erlöschen des Steueranspruchs

Für die Entstehung und das Erlöschen von Steuer- und Erstattungsansprüchen gelten die Vorschriften über die Maßstabsteuern sinngemäß. Im Fall des § 7 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Steuerschuld mit Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer erhoben wird.