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Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG)
Landesrecht Hessen
Titel: Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: KGG
Gliederungs-Nr.: 330-9
gilt ab: 23.12.1969
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. I 1969 S. 307 vom 22.12.1969

Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG)

Vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 83)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Formen kommunaler Gemeinschaftsarbeit2
  
Zweiter Abschnitt 
Die kommunale Arbeitsgemeinschaft 
  
Beteiligte und Aufgaben3
Verfahren4
  
Dritter Abschnitt 
Der Zweckverband 
  
Erster Titel 
Grundlagen 
  
Beteiligte5
Rechtsnatur6
Rechtsverhältnisse7
Aufgabenübergang8
  
Zweiter Titel 
Bildung des Zweckverbandes 
  
Verbandssatzung9
Genehmigung10
Entstehung des Zweckverbandes11
Ausgleich12
Pflichtverband und Pflichtanschluss13
  
Dritter Titel 
Verfassung und Verwaltung 
  
Organe14
Verbandsversammlung15
Verbandsvorstand16
Ehrenamtliche und hauptamtliche Tätigkeit17
Wirtschaftsführung18
  
Vierter Titel 
Deckung des Finanzbedarfs 
  
Heranziehung der Verbandsmitglieder19
Heranziehung Dritter20
  
Fünfter Titel 
Änderungen und Auflösung 
  
Verfahren21
Abwicklung22
Wegfall von Verbandsmitgliedern23
Formwechsel23a
  
Vierter Abschnitt 
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung 
  
Inhalt und Form24
Rechte und Pflichten25
Beauftragung25a
Genehmigung, Anzeige und Bekanntmachung26
Änderungen und Aufhebung27
Wegfall von Beteiligten28
Pflichtregelung29
  
Fünfter Abschnitt 
Gemeinsame kommunale Anstalt 
  
Allgemeines29a
Grundlagen29b
  
Sechster Abschnitt 
Gemeindeverwaltungsverband 
  
Beteiligte und Aufgaben30
Besondere Bestimmungen für die Organe des Gemeindeverwaltungsverbandes31
Verbandsumlage32
(weggefallen)33
(weggefallen)34
  
Siebter Abschnitt 
Aufsicht 
  
Aufsichtsbehörden35
Grenzüberschreitende Zweckverbände und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen36
(weggefallen)37
  
Achter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Anpassung von Satzungen38
Anwendung in Sonderfällen39
(weggefallen)40
(weggefallen)41
Ausführungsvorschriften42
Inkrafttreten43