§ 7a KFAG
Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG - Gesetz Nr. 1157
Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG - Gesetz Nr. 1157
Landesrecht Saarland
Zweiter Abschnitt – Finanzausgleich im Rahmen des Steuerverbundes → Zweiter Unterabschnitt – Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden
§ 7a KFAG – Sonderzuweisungen
Die Sonderschlüsselmasse (§ 7 Nr. 1) wird nach dem jeweils geltenden Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf die Gemeinden als Sonderschlüsselzuweisungen verteilt.