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Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
Landesrecht Hessen
Titel: Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: KAG
Gliederungs-Nr.: 334-7
gilt ab: 01.01.2013
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. 2013 S. 134 vom 19.04.2013

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)

(GVBl. II 334-7)

In der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl.  S. 134)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582)

Inhaltsübersicht§§
  
ERSTER TEIL 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich und Begriff1
Abgabensatzungen2
Rückwirkung3
Anwendung der Abgabenordnung4
Abgabenhinterziehung5
Bußgeldvorschriften5a
Kleinbeträge6
Abgabenbescheide und Beauftragung Dritter6a
  
ZWEITER TEIL 
Besondere Vorschriften 
  
Steuern der Gemeinden7
Steuern der Landkreise und kreisfreien Städte8
Verwaltungsgebühren9
Benutzungsgebühren10
Beiträge11
Wiederkehrende Straßenbeiträge11a
Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse12
Kurbeitrag und Tourismusbeitrag13
  
DRITTER TEIL 
Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschrift14
Ausführungsvorschriften15
Einschränkung von Grundrechten16
Inkrafttreten17