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Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: KAG
Gliederungs-Nr.: 6140-1
Normtyp: Gesetz

Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 64 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschriften 
  
Kommunale Abgaben1
Rechtsgrundlagen2
  
Abschnitt II 
Die einzelnen Abgaben 
  
Steuern3
Gebühren4
Verwaltungsgebühren5
Benutzungsgebühren6
Kosten der Unterhaltung von Gewässern7
Beiträge8
Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen8a
Besonderheiten für leitungsgebundene Einrichtungen9
Haus- und Grundstücksanschlüsse9a
Kur- und Tourismusabgaben10
  
Abschnitt III 
Verfahrensvorschriften 
  
Anwendung von Landesrecht11
Geltung der Bescheide über wiederkehrende Abgaben12
Kleinbeträge und Steuervereinbarungen13
Vollstreckung privatrechtlicher Entgelte14
Festsetzungsverjährung; zeitliche Obergrenze für die Festsetzung von Abgaben zur Abgeltung von Vorteilen15
  
Abschnitt IV 
Straf- und Bußgeldvorschriften 
  
Abgabenhinterziehung16
(weggefallen)17
Leichtfertige Abgabenverkürzung und Abgabengefährdung18
(weggefallen)19
  
Abschnitt V 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Erschließungsbeiträge20
(Änderungsvorschriften) (1)21
Schlussvorschriften22
(In-Kraft-Treten) (1)23
(1) Red. Anm.:

amtlich nicht wiedergegeben