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Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: JArbSchG
Gliederungs-Nr.: 8051-10
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
(Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)

Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2970)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Kind, Jugendlicher2
Arbeitgeber3
Arbeitszeit4
  
Zweiter Abschnitt 
Beschäftigung von Kindern 
  
Verbot der Beschäftigung von Kindern5
Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen6
Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern7
  
Dritter Abschnitt 
Beschäftigung Jugendlicher 
  
Erster Titel 
Arbeitszeit und Freizeit 
  
Dauer der Arbeitszeit8
Berufsschule9
Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen10
Ruhepausen, Aufenthaltsräume11
Schichtzeit12
Tägliche Freizeit13
Nachtruhe14
Fünf-Tage-Woche15
Samstagsruhe16
Sonntagsruhe17
Feiertagsruhe18
Urlaub19
Binnenschifffahrt20
Ausnahmen in besonderen Fällen21
Abweichende Regelungen21a
Ermächtigung21b
  
Zweiter Titel 
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen 
  
Gefährliche Arbeiten22
Akkordarbeit; tempoabhängige Arbeiten23
Arbeiten unter Tage24
Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen25
Ermächtigungen26
Behördliche Anordnungen und Ausnahmen27
  
Dritter Titel 
Sonstige Pflichten des Arbeitgebers 
  
Menschengerechte Gestaltung der Arbeit28
Beurteilung der Arbeitsbedingungen 28a
Unterweisung über Gefahren29
Häusliche Gemeinschaft30
Züchtigungsverbot; Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak31
  
Vierter Titel 
Gesundheitliche Betreuung 
  
Erstuntersuchung32
Erste Nachuntersuchung33
Weitere Nachuntersuchungen34
Außerordentliche Nachuntersuchung35
Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers36
Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen37
Ergänzungsuntersuchung38
Mitteilung, Bescheinigung39
Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk40
Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen41
Eingreifen der Aufsichtsbehörde42
Freistellung für Untersuchungen43
Kosten der Untersuchungen44
Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte45
Ermächtigungen46
  
Vierter Abschnitt 
Durchführung des Gesetzes 
  
Erster Titel 
Aushänge und Verzeichnisse 
  
Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde47
Aushang über Arbeitszeit und Pausen48
Verzeichnisse der Jugendlichen49
Auskunft; Vorlage der Verzeichnisse50
  
Zweiter Titel 
Aufsicht 
  
Aufsichtsbehörde; Besichtigungsrechte und Berichtspflicht51
(weggefallen)52
Mitteilung über Verstöße53
Ausnahmebewilligungen54
  
Dritter Titel 
Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz 
  
Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz55
Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde56
Aufgaben der Ausschüsse57
  
Fünfter Abschnitt 
Straf- und Bußgeldvorschriften 
  
Bußgeld- und Strafvorschriften58
Bußgeldvorschriften59
Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten60
  
Sechster Abschnitt 
Schlussvorschriften 
  
Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen61
Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung62
Änderung des Berufsbildungsgesetzes63
Änderung der Handwerksordnung64
Änderung des Bundesbeamtengesetzes65
Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes66
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes67
Änderung der Gewerbeordnung68
Änderung von Verordnungen69
Änderung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit70
(weggefallen)71
In-Kraft-Treten72
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.