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§ 11 JAG LSA
Gesetz über die Juristenausbildung im Land Sachsen-Anhalt (Juristenausbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - JAG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über die Juristenausbildung im Land Sachsen-Anhalt (Juristenausbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - JAG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: JAG LSA
Gliederungs-Nr.: 301.10
Normtyp: Gesetz

§ 11 JAG LSA – Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.