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Gesetz über die Juristenausbildung im Land Sachsen-Anhalt (Juristenausbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - JAG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über die Juristenausbildung im Land Sachsen-Anhalt (Juristenausbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - JAG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: JAG LSA
Gliederungs-Nr.: 301.10
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Juristenausbildung im Land Sachsen-Anhalt
(Juristenausbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - JAG LSA)

Vom 16. Juli 2003 (GVBl. LSA S. 167)

Geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 72)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist: