§ 62 II. WoBauG
Zweites Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
Zweites Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
Bundesrecht
Zweiter Abschnitt – Sondervorschriften zur Förderung der Bildung von Einzeleigentum → Dritter Titel – Öffentlich geförderte Eigentumswohnungen
§ 62 II. WoBauG
(weggefallen)