§ 17 HWoAufG
Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG)
Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG)
Landesrecht Hessen
Zweiter Abschnitt
§ 17 HWoAufG – Aufhebung von Vorschriften, Verweisungen, In-Kraft-Treten
(1) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes treten die noch gültigen Vorschriften des Wohnungsgesetzes vom 28. März 1918 (Preuß. Gesetzsamml. S. 23) außer Kraft.
(2) Soweit in anderen Rechtsvorschriften auf die nach Abs. 1 außer Kraft getretenen Vorschriften verwiesen ist, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.
(3) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.