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§ 37 HtDBWVAPrV
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (HtDBWVAPrV)
Bundesrecht

Kapitel 6 – Schlussvorschriften

Titel: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (HtDBWVAPrV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: HtDBWVAPrV
Gliederungs-Nr.: 2030-7-17-5
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 37 HtDBWVAPrV – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - vom 6. März 2002 (BGBl. I S. 1051), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 28 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, außer Kraft.