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Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbSfTG
Gliederungs-Nr.: 223-3
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG)

In der Fassung vom 21. September 2004 (HmbGVBl. S. 365)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 190)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Begriffsbestimmungen1
Schulgestaltung und Schulaufsicht2
Datenschutz3
Geltung sonstiger schulrechtlicher Vorschriften4
Bezeichnung der Schulen in freier Trägerschaft im Rechtsverkehr5
  
Zweiter Abschnitt 
Ersatzschulen 
  
Genehmigungsvoraussetzungen6
Rücknahme, Widerruf, Erlöschen und Übergang der Genehmigung7
Anzeigepflichten8
Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen9
Dienstleistung und Ausbildung an Ersatzschulen10
  
Dritter Abschnitt 
Ergänzungsschulen 
  
Anzeigepflicht für Ergänzungsschulen11
(weggefallen)12
Untersagung des Unterrichts13
  
Vierter Abschnitt 
Staatliche Finanzhilfe 
  
Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfe14
Berechnung der Finanzhilfe, Bildung der Schülerkostensätze15
Höhe der Schülerkostensätze16
Bildung der Schülerkostensätze in besonderen Fällen17
Gewährung von Finanzhilfe für private Vorschulklassen18
Berücksichtigungsfähige Schülerzahlen19
Minderung der Finanzhilfe20
Höchstgrenze der Finanzhilfe21
Verfahren für die Gewährung von Finanzhilfe22
Prüfung der Verwendung23
Widerruf24
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnung25
  
Fünfter Abschnitt 
Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten26
Übergangsbestimmungen27