Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 27a HmbRiG
Hamburgisches Richtergesetz (HmbRiG)
Landesrecht Hamburg

Zweiter Abschnitt – Richterwahl

Titel: Hamburgisches Richtergesetz (HmbRiG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbRiG
Gliederungs-Nr.: 3010-1
Normtyp: Gesetz

§ 27a HmbRiG – Stellenausschreibungen

Zu besetzende freie Richterstellen werden ausgeschrieben. Für die Ausschreibung der Neueinstellungen genügt ein allgemein zugänglicher Hinweis im Internet.