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Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst
(Hamburgisches Gleichstellungsgesetz - HmbGleiG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Hamburgisches Gleichstellungsgesetz - HmbGleiG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbGleiG
Referenz: 2038-1

Vom 2. Dezember 2014 (HmbGVBl. S. 495) (1)

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Hamburgischen Gleichstellungsrechts im öffentlichen Dienst vom 2. Dezember 2014 (HmbGVBl. S. 495)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Ziel des Gesetzes1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Erfahrungsbericht4
  
Abschnitt 2 
Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
Vorrang des unterrepräsentierten Geschlechts5
Ausnahmen6
Stellenausschreibungen7
Auswahlkommission8
Qualifikation, Benachteiligungsverbote9
Fortbildung10
Sprache11
  
Abschnitt 3 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
  
Familiengerechte Arbeitsgestaltung12
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung13
Erhöhung der Arbeitszeit, beruflicher Wiedereinstieg14
Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung15
  
Abschnitt 4 
Gleichstellungsplan 
  
Erstellung und Inhalt16
Verfahren17
  
Abschnitt 5 
Gleichstellungsbeauftragte 
  
Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten18
Rechtsstellung19
Aufgaben20
Rechte21
  
Abschnitt 6 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Sonderregelungen für den Hochschulbereich22
Übergangsbestimmungen23
Erfahrungsbericht24