§ 23 HmbBeihVO
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Hamburgische Beihilfeverordnung - HmbBeihVO)
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Hamburgische Beihilfeverordnung - HmbBeihVO)
Landesrecht Hamburg
Abschnitt V – Aufwendungen in sonstigen Fällen
§ 23 HmbBeihVO – Erste Hilfe
Aufwendungen für erste Hilfe aus Anlass eines Krankheitsfalles sind beihilfefähig.