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Hessische Laufbahnverordnung
Landesrecht Hessen
Titel: Hessische Laufbahnverordnung
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: HLV 1979,HE
Gliederungs-Nr.: 322-89
gilt ab: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: [keine Angabe]

Hessische Laufbahnverordnung

Vom 18. Dezember 1979 (GVBl. I S. 266)

Außer Kraft am 1. März 2014 durch § 49 Nummer 1 der Verordnung vom 17. Februar 2014 (GVBl. I S. 57) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeines 
Begriffsbestimmung1
Eingangsämter2
Probezeit3
Nachteilsausgleich4
Laufbahnwechsel5
Erleichterungen für Schwerbehinderte6
  
Zweiter Abschnitt 
Laufbahnbewerber 
Erster Titel 
Gemeinsame Vorschriften 
Eignungsprüfung7
Vorbereitungsdienst8
Laufbahnprüfung9
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen10
Erwerb der Befähigung11
  
Zweiter Titel 
Einfacher Dienst 
Vorbereitungsdienst12
  
Dritter Titel 
Mittlerer Dienst 
Vorbereitungsdienst13
Aufstiegsbeamte14
  
Vierter Titel 
Gehobener Dienst 
Vorbereitungsdienst15
Aufstiegsbeamte16
  
Fünfter Titel 
Höherer Dienst 
Vorbereitungsdienst17
Technischer Verwaltungsdienst18
Aufstiegsbeamte19
  
Dritter Abschnitt 
Andere Bewerber 
Einstellungsvoraussetzungen20
  
Vierter Abschnitt 
Dienstliche Beurteilung 
Allgemeines21
Inhalt22
  
Fünfter Abschnitt 
Fortbildung 
 23
  
Sechster Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
Ausnahmen24
Übertragung der Entscheidungsbefugnis25
Fortgelten von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen26
Geltungsbereich27
(weggefallen)28
Aufhebung bisherigen Rechts29
In-Kraft-Treten30
(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 48 der Verordnung vom 17. Februar 2014 (GVBl. I S. 57)