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§ 38 HKHG
Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausgesetz 2002 - HKHG)
Landesrecht Hessen

NEUNTER ABSCHNITT – Aus- und Weiterbildungsstätten fürFachberufe des Gesundheitswesens

Titel: Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausgesetz 2002 - HKHG)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: HKHG
Gliederungs-Nr.: 351-66
gilt ab: 09.10.2007
Normtyp: Gesetz
gilt bis: 31.12.2010
Fundstelle: [keine Angabe]

§ 38 HKHG

(weggefallen)