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Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausgesetz 2002 - HKHG)
Landesrecht Hessen
Titel: Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausgesetz 2002 - HKHG)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: HKHG
Gliederungs-Nr.: 351-66
gilt ab: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: [keine Angabe]

Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen
(Hessisches Krankenhausgesetz 2002 - HKHG)

Vom 6. November 2002 (GVBl. I S. 662)

Außer Kraft am 1. Januar 2011 durch § 43 des Gesetzes i.d.F. vom 19. November 2008 (GVBl. I S. 986) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
ERSTER ABSCHNITT 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Ziel des Gesetzes1
Geltungsbereich2
Gewährleistung der Krankenhausversorgung3
Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander und mit anderen Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens4
  
ZWEITER ABSCHNITT 
Patient und Krankenhaus 
  
Anspruch auf Krankenhausaufnahme und Versorgung5
Soziale und seelsorgerische Betreuung6
Patientenfürsprecher7
  
DRITTER ABSCHNITT 
Pflichten der Krankenhäuser 
  
Qualitätssicherung8
Zentraler Bettennachweis, Brand- und Katastrophenschutz9
Krankenhaushygiene10
  
VIERTER ABSCHNITT 
Auskunftspilicht, Datenverarbeitung und Datenschutz im Krankenhaus, Aufsicht 
  
Auskunftspflicht und Datenverarbeitung im Krankenhaus11
Datenschutz im Krankenhaus12
Rechtsaufsicht13
  
FÜNFTER ABSCHNITT 
Innere Strukturen der Krankenhäuser 
  
Wirtschaftliche Betriebsführung, organisatorische Eigenständigkeit und Krankenhausleitung14
Abgaben aus Liquidationserlösen15
Jahresabschlussprüfung16
  
SECHSTER ABSCHNITT 
Krankenhausplanung 
  
Aufgaben und Grundsätze der Krankenhausplanung17
Krankenhausplan18
Durchführung und Weiterentwicklung des Krankenhausplans19
Krankenhausinvestitionsprogramm, Krankenhausbauprogramm20
  
SIEBENTER ABSCHNITT 
Mitwirkung der Beteiligten 
  
Landeskrankenhausausschuss21
Krankenhauskonferenzen22
  
ACHTER ABSCHNITT 
Förderung der Krankenhäuser, Investitionsverträge und Aufbringung der Fördermittel 
  
Grundsätze der Förderung23
Einzelförderung24
Förderung durch pauschale Mittelzuweisung25
Förderung der Nutzung von Anlagegütern26
Förderung von Lasten aus lnvestitionsdarlehn27
Förderung von Anlauf-, Umstellungs- und Grundstückskosten28
Förderung von Personalwohnraum29
Förderung zum Ausgleich von Eigenmitteln30
Förderung bei Ausscheiden aus dem Krankenhausplan31
Förderung von Forschungsvorhaben32
Sicherung der Zweckbestimmung, Auflagen und Bedingungen33
Erstattung von Fördermitteln34
Darlehnsfinanzierung35
Förderung im Rahmen alternativer Beschaffungs- und Errichtungsformen35a
Lastenverteilung auf Land, Landkreise und kreisfreie Städte36
  
NEUNTER ABSCHNITT 
Aus- und Weiterbildungsstätten fürFachberufe des Gesundheitswesens 
  
Förderung von Aus- und Weiterbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens37
 38
  
ZEHNTER ABSCHNITT 
Schlussbestimmungen 
  
Zuständigkeitsregelung39
Rechtsverordnungen40
Übergangsvorschriften41
Aufhebung von Rechtsvorschriften42
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten43
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 39 des Gesetzes vom 21. Dezember 2010 (GVBl. I S. 587)