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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016 - HHG 2016)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016 - HHG 2016)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: HHG 2016
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016
(Haushaltsgesetz 2016 - HHG 2016)

Vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 920) (2)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2016 (GV. NRW. S. 784)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Feststellung des Haushaltsplans 
  
Feststellung des Haushaltsplans1
  
Abschnitt 2 
Besondere Regelungen zu den Einnahmen 
  
Kreditmittel2
Kreditmittel zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft3
Kassenverstärkungskredite4
(frei)5
  
Abschnitt 3 
Besondere Regelungen zu den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen 
  
Planstellen/Stellen6
Personalausgaben7
Zusätzliche Ausgaben des Landes und der Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern8
Übertragbarkeit, Behandlung von Ausgaberesten9
Allgemeine Vorschriften zur Bewirtschaftung von Sachausgaben10
Umsetzung von Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen11
Ausgleichsabgabe12
  
Abschnitt 4 
Besondere Festsetzungen und Bewirtschaftungsregelungen für den Haushaltsplan 
  
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen13
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen14
Veräußerung und Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen15
Weiterbildungsgesetz16
(frei)17
  
Abschnitt 5 
Bürgschaften, Garantien, sonstige Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen 
  
Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung18
Bürgschaften für Beteiligungen des Landes19
Besondere Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen20
Gewährleistungen21
Garantien22
Haftungsfreistellungen für Existenzgründungshilfen23
  
Abschnitt 6 
Weitere Ermächtigungen 
  
Weitere Ermächtigungen24
  
Abschnitt 7 
Haushaltsentwicklung 
  
Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens25
  
Abschnitt 8 
Besondere Regelungen für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen, Landesbetriebe und Beteiligungen 
  
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen26
Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen im Hochschulbereich27
  
Abschnitt 9 
Besondere Regelungen für Zuwendungen und die fachbezogene Pauschale 
  
Zuwendungen28
Fachbezogene Pauschale29
Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Glücksspieleinnahmen30
  
Abschnitt 10 
Schlussvorschriften 
  
Weitergeltung31
Inkrafttreten32
  
Anlage 
  
Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016Anlage
(2) Red. Anm.:

für das Haushaltsjahr 2017 siehe Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017 - HHG 2017) vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1116).