§ 1 HGO
Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Landesrecht Hessen
ERSTER TEIL – Grundlagen der Gemeindeverfassung
§ 1 HGO – Wesen und Rechtsstellung der Gemeinde
(1) 1Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates. 2Sie fördert das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.
(2) Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften.