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§ 302 HGB
Handelsgesetzbuch
Bundesrecht

Zweiter Unterabschnitt – Konzernabschluss und Konzernlagebericht → Vierter Titel – Vollkonsolidierung

Titel: Handelsgesetzbuch
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: HGB
Gliederungs-Nr.: 4100-1
Normtyp: Gesetz

§ 302 HGB

(weggefallen)