§ 1 HG 2016
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)
Landesrecht Hessen
§ 1 HG 2016 – Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird in Einnahme und Ausgabe auf
35 387 403 800 Euro
festgestellt.