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§ 15 HG 2015
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015 - HG 2015 -)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015 - HG 2015 -)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: HG 2015
Gliederungs-Nr.: 64000
Normtyp: Gesetz

§ 15 HG 2015

Die Vorschriften und Ermächtigungen der §§ 4, 6, 9, 10 und 12 gelten bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2016 weiter.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2016 - durch Zeitablauf erledigt