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Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: HG 2014,SH
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

Vom 13. Dezember 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 468)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Nummer 9 des Gesetzes vom 12. November 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 328)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 62 bis 66 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Feststellung des Haushaltsplanes1
Kreditermächtigungen, derivative Finanzgeschäfte2
Kredit- und Zinsmanagement3
Haushaltswirtschaftliche Sperren4
Betragsgrenzen bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen5
Zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungen6
Bewirtschaftung des Einzelplans 127
Allgemeine und Einzelplan übergreifende Bewirtschaftungsregeln8
Struktur- und Funktionalreform9
Deckungsfähigkeit und Rücklagen10
Stellenpläne und Stellenübersichten11
Leerstellen12
Ausbringung und Übertragung von Planstellen und Stellen13
Ermächtigungen für sonstige Personal bewirtschaftende Maßnahmen14
Übernahme von geprüften Nachwuchskräften15
Grundstücksangelegenheiten16
Sonstige Vermögensgegenstände17
Bürgschaften und andere Sekundärverpflichtungen18
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport19
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums20
Beteiligung an der HSH Nordbank AG21
Hochschulen und Forschungsinstitute22
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus23
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur24
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit25
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung26
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur27
Ermächtigungen für den Einzelplan 1428
Investitionsbank29
Ermächtigung zur Änderung der Ansätze für die Gemeinschaftsaufgaben30
Solländerungen31
Weitergeltung von Bestimmungen32
Schulgirokonten33
Änderung des Kindertagesstättengesetzes34
  
Gesamtplan des Landeshaushaltsplans 2014Anlage
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell ergänzt.