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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: HG 2009,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009)

Vom 17. Februar 2009 (GV. NRW. S. 64)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 656)  (1)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Feststellung des Haushaltsplans 
  
Feststellung des Haushaltsplans1
  
Abschnitt 2 
Besondere Regelungen zu den Einnahmen 
  
Kreditmittel2
Kreditmittel zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft3
Kassenverstärkungskredite4
Materialprüfungsamt5
  
Abschnitt 3 
Besondere Regelungen zu den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen 
  
Planstellen/Stellen6
Personalausgaben7
Besondere Regelungen für das Personaleinsatzmanagement8
Übertragbarkeit, Behandlung von Ausgaberesten9
Allgemeine Vorschriften zur Bewirtschaftung von Sachausgaben und Verpflichtungsermächtigungen10
Umsetzung von Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen11
Ausgleichsabgabe12
  
Abschnitt 4 
Besondere Festsetzungen und Bewirtschaftungsregelungen für den Haushaltsplan 
  
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen13
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen14
Veräußerung und Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen15
Weiterbildungsgesetz16
(frei)17
  
Abschnitt 5 
Bürgschaften, Garantien, sonstige Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen 
  
Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung18
Bürgschaften für Beteiligungen des Landes19
Besondere Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen20
Gewährleistungen21
Garantien22
Haftungsfreistellungen für Existenzgründungshilfen23
  
Abschnitt 6 
Weitere Ermächtigungen 
  
Weitere Ermächtigungen24
  
Abschnitt 7 
Haushaltsentwicklung 
  
Produkthaushalte25
  
Abschnitt 8 
Besondere Regelungen für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen, Landesbetriebe und Beteiligungen 
  
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen26
Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen im Hochschulbereich27
  
Abschnitt 9 
Besondere Regelungen für Zuwendungen und die fachbezogene Pauschale 
  
Zuwendungen28
Fachbezogene Pauschale29
Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Lotterie- und Wetteinnahmen30
  
Abschnitt 10 
Schlussvorschriften 
  
Weitergeltung31
Inkrafttreten32
  
Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009Anlage