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Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz 2004 - HG 2004)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz 2004 - HG 2004)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: HG 2004
Gliederungs-Nr.: 221
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz 2004 - HG 2004)

Vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190 )

Außer Kraft am 1. Januar 2007 durch Artikel 1 § 82 Abs. 5 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 17 Nummer 6 des Gesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht(1)§§
  
Geltungsbereich1
  
Erster Abschnitt 
Rechtsstellung und Aufgaben der Hochschulen 
  
Rechtsstellung2
Aufgaben3
Freiheit in Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Studium4
Staatliche Finanzierung und Globalhaushalt5
Evaluation6
  
Zweiter Abschnitt 
Studienreform, Strukturreform, Studienbeiträge, Hochschulabgaben 
  
Studienreform7
Einrichtungen zur Förderung der Studienreform8
Zielvereinbarungen9
Studienbeiträge und Hochschulabgaben10
  
Dritter Abschnitt 
Mitgliedschaft und Mitwirkung 
  
Mitglieder und Angehörige11
Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen12
Zusammensetzung der Gremien13
Sonderregelungen für Mitgliedschaft und Mitwirkung an den Musikhochschulen und dem Fachbereich Musikhochschule der Universität Münster13a
Stimmrecht der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter14
Verfahrensgrundsätze15
Wahlen zu den Gremien16
Öffentlichkeit17
  
Vierter Abschnitt 
Aufbau und Organisation der Hochschule 
  
1. 
Zentrale Organe, Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger 
  
Zentrale Organe18
Rektorin oder Rektor19
Rektorat20
Präsidium21
Senat22
Gleichstellungsbeauftragte23
  
2. 
Kuratorium 
  
Kuratorium24
  
3. 
Die Binnenorganisation der Hochschule 
  
Organisation und Aufgaben25
Öffnung der Binnenorganisation25a
Mitglieder des Fachbereichs26
Dekanin oder Dekan27
Fachbereichsrat28
(weggefallen)28a
  
4. 
Einrichtungen 
  
Wissenschaftliche und künstlerische Einrichtungen und Betriebseinheiten29
Information, Kommunikation und Medien30
Hochschuldidaktik und Lehrerbildung31
Einrichtungen an der Hochschule32
  
5. 
Hochschulmedizin 
  
(weggefallen)33
Medizinische Einrichtungen der Universität Bochum34
(weggefallen)35
(weggefallen)36
(weggefallen)37
(weggefallen)38
(weggefallen)39
Medizinische Einrichtungen außerhalb der Hochschule40
Universitätskliniken41
  
6. 
Standorte 
  
Standorte42
  
7. 
Verwaltung der Hochschule 
  
Hochschulverwaltung43
Kanzlerin oder Kanzler44
  
Fünfter Abschnitt 
Das Hochschulpersonal 
  
1. 
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 
  
Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer45
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren46
Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern47
Berufungsverfahren48
Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren49
Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren49a
Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren49b
Nebenberufliche Professorinnen und Professoren50
Freistellung und Beurlaubung51
(weggefallen)52
  
2. 
Sonstige Lehrkräfte 
  
Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren53
Lehrkräfte für besondere Aufgaben54
Lehrbeauftragte55
  
3. 
(weggefallen) 
  
(weggefallen)56
(weggefallen)57
(weggefallen)58
  
4. 
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen sowie wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte 
  
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten und Kunsthochschulen59
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fachhochschulen60
Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte61
  
5. 
Lehrverpflichtung und Dienstreisen 
  
Lehrverpflichtung und Dienstreisen62
  
6. 
Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
  
Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter63
  
7. 
Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter 
  
Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter64
  
Sechster Abschnitt 
Studierende und Studierendenschaft 
  
1. 
Zugang und Einschreibung 
  
Einschreibung65
Qualifikation und sonstige Zugangsvoraussetzungen66
Einstufungsprüfung67
Zugangshindernisse68
Fremdsprachige Studienbewerberinnen und Studienbewerber, Auswahl69
Exmatrikulation70
Zweithörerinnen und Zweithörer, Gasthörerinnen und Gasthörer71
  
2. 
Studierendenschaft 
  
Studierendenschaft72
Satzung der Studierendenschaft73
Organe der Studierendenschaft74
Studierendenparlament75
Allgemeiner Studierendenausschuss76
Fachschaften77
Wahlen der Studierendenschaft78
Vermögen und Beiträge79
Haushalts- und Wirtschaftsführung80
  
Siebter Abschnitt 
Lehre, Studium und Prüfungen 
  
1. 
Lehre und Studium 
  
Ziel von Lehre und Studium81
Besuch von Lehrveranstaltungen82
Studienberatung83
Studiengänge84
Bachelor- und Masterstudiengänge84a
Regelstudienzeit85
Studienordnung86
Lehrangebot87
(weggefallen)88
Fernstudium und Verbundstudium89
Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung90
Lehrbericht91
  
2. 
Prüfungen 
  
Prüfungen92
Freiversuch93
Prüfungsordnungen94
Prüferinnen und Prüfer95
  
Achter Abschnitt 
Hochschulgrade 
  
Hochschulgrade96
Promotion97
(weggefallen)98
  
Neunter Abschnitt 
Forschung; künstlerische Entwicklungsvorhaben 
  
Aufgaben der Forschung99
Koordinierung der Forschung und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen100
Forschung mit Mitteln Dritter101
Künstlerische Entwicklungsvorhaben101a
  
Zehnter Abschnitt 
Haushaltswesen 
  
Anmeldung zum Haushalt102
Verteilung der Haushaltsmittel103
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel104
Körperschaftsvermögen und Körperschaftshaushalt105
  
Elfter Abschnitt 
Aufsicht und Genehmigung 
  
Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten106
Aufsicht in staatlichen Angelegenheiten107
Zusammenwirken in besonderen Fällen108
  
Zwölfter Abschnitt 
Zusammenwirken von Hochschulen 
  
Zusammenwirken von Hochschulen in Lehre und Studium109
Gemeinsame Einrichtungen und Betriebseinheiten110
  
Dreizehnter Abschnitt 
Ergänzende Vorschriften für einzelne Hochschulen 
  
Fernuniversität in Hagen111
Der für das Bibliotheks- und Informationswesen zuständige Fachbereich der Fachhochschule Köln112
  
Vierzehnter Abschnitt 
Anerkennung als Hochschulen und Betrieb nichtstaatlicher Hochschulen 
  
Voraussetzungen für die Anerkennung113
Anerkennungsverfahren114
Folgen der Anerkennung115
Verlust der Anerkennung116
Kirchliche Hochschulen117
Betrieb nichtstaatlicher Hochschulen118
  
Fünfzehnter Abschnitt 
Verleihung und Führung von Graden 
  
Verleihung und Führung von Graden119
  
Sechzehnter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Überleitung des wissenschaftlichen Personals120
Mitgliedschaftsrechtliche Sonderregelungen121
(weggefallen)122
(weggefallen)123
Kirchenverträge, Stellenbesetzung in theologischen Fächern und kirchliche Mitwirkung124
Zuschüsse125
Verwaltungsvorschriften, Ministerium126
Berichtspflicht; Fortgeltung127
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. Artikel 1 § 82 Abs. 4, Artikel 2 und Artikel 8 Nr. 1 und 2 Buchst. d) des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474) sowie Artikel 1 § 78 und § 82 des Gesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547).

Artikel 2 HFG ist durch § 77 Abs. 1 Satz 2 des Kunsthochschulgesetzes vom 13. März 2008 (GV. NRW. S. 195) außer Kraft getreten. Des Weiteren gilt Artikel 6 Nr. 2 i.V.m. Artikel 6 Nr. 1 Buchst. a) des Gesetzes vom 13. März 2008 (GV. NRW. S. 195).
(1) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.