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Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: HeizkostenV
Gliederungs-Nr.: 754-4-4
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
(Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3250)

Geändert durch die Verordnung vom 24. November 2021 (BGBl. I S. 4964) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich1
Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen2
Anwendung auf das Wohnungseigentum3
Pflicht zur Verbrauchserfassung4
Ausstattung zur Verbrauchserfassung5
Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung6
Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung6a
Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten6b
Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme7
Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser8
Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen9
Kostenverteilung in Sonderfällen9a
Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel9b
Überschreitung der Höchstsätze10
Ausnahmen11
Kürzungsrecht, Übergangsregelung12
(Berlin-Klausel)13
(Inkrafttreten)14
(1) Red. Anm.:

Nach Artikel 2 der Verordnung vom 24. November 2021 (BGBl. I S. 4964) können das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Wortlaut der Heizkostenverordnung in der vom 1. Dezember 2021 an geltenden Fassung gemeinsam im Bundesgesetzblatt bekannt machen.