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Heilberufsgesetz (HeilBG) 
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Heilberufsgesetz (HeilBG) 
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: HeilBG
Gliederungs-Nr.: 2122-1
Normtyp: Gesetz

Heilberufsgesetz (HeilBG) *)

Vom 19. Dezember 2014 (GVBl. S. 302)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 405)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Kammerwesen 
  
  
Abschnitt 1 
Organisation und Haushalt 
  
Mitgliedschaft1
Vorübergehende und gelegentliche Berufsausübung im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs1a
Melde- und Auskunftsplicht, Verarbeitung von Daten, Verwaltungszusammenarbeit mit anderen Behörden1b
Rechtsstellung der Kammern2
Aufgaben der Kammern3
Landeskammern4
Bezirkskammern5
Ethikkommission6
Schlichtungsausschuss7
Organe der Kammern8
Vertreterversammlung9
Zusammensetzung des Vorstands10
Zuständigkeit des Vorstands11
Ordnungsbefugnis des Vorstands der Landeskammer12
Versorgungseinrichtungen13
Sondervermögen14
Satzungen15
Einnahmen16
Haushalts- und Rechnungswesen17
  
Abschnitt 2 
Aufsicht 
  
Rechtsaufsicht18
Durchführung der Aufsicht19
Aufsichtsbehörden20
  
Teil 2 
Berufsausübung 
  
Allgemeine Berufspflichten21
Besondere Berufspflichten22
Besonders schutzwürdige Personen, Kinder- und Jugendschutz22a
Berufsordnung23
Weiterer Inhalt der Berufsordnung24
  
Teil 3 
Weiterbildung 
  
Abschnitt 1 
Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apothekerinnen und Apotheker, Tierärztinnen und Tierärzte 
  
Unterabschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Gebiets-, Teilgebiets-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen25
Bestimmung von Bezeichnungen26
Führen und Ankündigung von Bezeichnungen27
Inhalt, Form und Dauer der Weiterbildung28
Weiterbildende, Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsverbünde29
Ermächtigung, Befugnis und Zulassung30
Anerkennung31
Anerkennung von Weiterbildungen aus dem Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum31a
Anerkennung von Weiterbildungen aus einem Drittstaat31b
Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung32
Inhalt der Weiterbildungsordnung33
Gleichstellung von Anerkennungen34
Besondere Pflichten beim Führen der Bezeichnungen35
  
Unterabschnitt 2 
Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte 
  
Medizinische Gebiete, Schwerpunkte und Bereiche36
Umfang und Voraussetzung der ärztlichen Weiterbildung und Zulassung ärztlicher Weiterbildungsstätten37
Besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin38
  
Unterabschnitt 3 
Weiterbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte 
  
Zahnmedizinische Gebiete39
Umfang und Voraussetzung der zahnärztlichen Weiterbildung und Zulassung zahnärztlicher Weiterbildungsstätten40
  
Unterabschnitt 4 
Weiterbildung der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 
  
Psychotherapeutische Weiterbildungsbezeichnungen41
Umfang der psychotherapeutischen Weiterbildung und Zulassung psychotherapeutischer Weiterbildungsstätten42
  
Unterabschnitt 5 
Weiterbildung der Apothekerinnen und Apotheker 
  
Pharmazeutische Gebiete und Teilgebiete43
Umfang der Weiterbildung und Zulassung von Weiterbildungsstätten für Apothekerinnen und Apotheker44
  
Unterabschnitt 6 
Weiterbildung der Tierärztinnen und Tierärzte 
  
Tiermedizinische Gebiete und Teilgebiete45
Umfang der tierärztlichen Weiterbildung und Zulassung tierärztlicher Weiterbildungsstätten46
  
Abschnitt 2 
Weiterbildung der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Pflegefachfrauen (Bachelor) und Pflegefachmänner (Bachelor) 
  
Allgemeines47
Zulassung der Weiterbildungsstätten48
Führen von Weiterbildungsbezeichnungen49
Anerkennung50
  
Teil 4 
Berufsgerichtsbarkeit 
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Ahndung einer Pflichtverletzung51
Berufsgerichtliche Maßnahmen52
Warnung und Verweis53
Rüge, Ordnungsgeld und berufsgerichtliche Maßnahme54
Anderweitige Ahndung55
Entscheidung über die berufsgerichtliche Maßnahme56
Verwertungsverbot57
Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung58
  
Abschnitt 2 
Gerichtsverfassung 
  
Berufsgerichte59
Besetzung der Berufsgerichte60
Berufung der Mitglieder der Berufsgerichte61
Ausschluss vom berufsgerichtlichen Ehrenamt62
Hinderungsgründe für das berufsgerichtliche Ehrenamt63
Ablehnungsrecht64
Ruhen des Richteramts65
Entbindung vom berufsgerichtlichen Ehrenamt66
Verbot der Amtsausübung67
Vereidigung68
Verschwiegenheitspflicht69
Entschädigung70
Pflichtwidrigkeiten71
Kosten der Berufsgerichtsbarkeit72
  
Abschnitt 3 
Verfahren 
  
Unterabschnitt 1 
Einleitende Bestimmungen 
  
Beistand73
Bevollmächtigte74
Ermittlungen75
Antrag auf Durchführung des berufsgerichtlichen Verfahrens76
Durchführung des berufsgerichtlichen Verfahrens77
Verhältnis zu Straf-, Bußgeld- und Disziplinarverfahren78
Aussetzung in anderen Fällen79
Einstellung des berufsgerichtlichen Verfahrens80
  
Unterabschnitt 2 
Verfahrensregelungen 
  
Formen des berufsgerichtlichen Verfahrens und Ausschluss der Öffentlichkeit81
Gerichtsbescheid82
Vorbereitung der mündlichen Verhandlung83
Eigene Beweismittel84
Beweisaufnahme85
Protokollführung86
Urteilsfindung87
Urteilsverkündung88
Abfassung und Zustellung des Urteils89
  
Unterabschnitt 3 
Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens 
  
Berufung, Form und Frist90
Gang des Berufungsverfahrens91
Entscheidung durch Beschluss92
Entscheidung durch Urteil93
Beschwerde94
Einlegung, Abhilfe oder Vorlage95
Entscheidung96
Wiederaufnahme des Verfahrens97
  
Unterabschnitt 4 
Kosten 
  
Kostenentscheidung98
Kostentragung99
Kostenfestsetzung100
Gerichtskosten101
  
Unterabschnitt 5 
Zustellungen, Vollstreckung und Tilgung 
  
Zustellungen102
Vollstreckung103
Tilgung104
  
Abschnitt 4 
Ergänzende Verfahrensbestimmungen105
  
Teil 5 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Satzungen106
Kammerorgane107
Weiterbildung108
Verwaltungsvorschriften109
Inkrafttreten110
*)

Dieses Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22; 2007 Nr. L 271 S. 18; 2008 Nr. L 93 S. 28; 2009 Nr. L 33 S. 49), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (ABl. EU Nr. L 354 S. 132), der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36) und der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. EU Nr. L 88 S. 45), geändert durch Artikel 6 der Richtlinie 2013/64/EU des Rates vom 17. Dezember 2013 (ABl. EU Nr. L 353 S. 8).