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Heilberufsgesetz (HeilBerG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Heilberufsgesetz (HeilBerG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: HeilBerG
Gliederungs-Nr.: 502-1
Normtyp: Gesetz

Heilberufsgesetz (HeilBerG)

Vom 28. April 2003 (GVBl. I S. 126) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Kammern1
Aufgaben der Kammern2
  
Abschnitt 2 
Kammerangehörige3
Dienstleistende aus europäischen Staaten und Vertragsstaaten4
Melde- und Auskunftspflichten, Verwaltungszusammenarbeit5
Datenverarbeitung5a
Europäischer Berufsausweis5b
Vorwarnungen über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)5c
Untergliederung der Kammern6
Ethikkommission7
  
Abschnitt 3 
Organe der Kammern 
Organe der Kammern8
Wahl der Mitglieder der Kammerversammlung9
Wahlberechtigung10
Wählbarkeit11
Verlust des Sitzes in der Kammerversammlung12
Mitglieder der Kammerversammlung13
Wahlvorschläge14
Ausscheiden von Mitgliedern der Kammerversammlung15
Wahlordnung16
Neuwahlen17
Beschlussfassung, Wahl von Vorstand und Präsidentin oder Präsident18
Fraktionen19
Ausschüsse20
Beschlusszuständigkeit der Kammerversammlung, Genehmigungserfordernis, Bekanntmachung21
Kammervorstand22
Beratung und Vertretung des Berufsstandes23
Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten, Unvereinbarkeit24
Satzungsvorbehalt25
Ehrenamtlichkeit25a
  
Abschnitt 4 
Durchführung der Kammeraufgaben 
Beiträge und Gebühren26
Fürsorgeeinrichtungen27
Versorgungseinrichtungen28
Aufsicht29
  
Abschnitt 5 
Berufsausübung 
Allgemeine Berufspflichten, Unterrichtungspflicht30
Besondere Berufspflichten31
Berufsordnung und Bereitschaftsdienstordnung32
Weitere Vorschriften der Berufsordnung und der Bereitschaftsdienstordnung33
Rüge, Aufbewahrungsfristen34
Beschwerderecht gegen Rüge34a
Zwangsgeld34b
  
Abschnitt 6 
Weiterbildung 
  
Unterabschnitt 1 
Allgemeines 
Führen von weiterbildungsrechtlichen Bezeichnungen, Beginn der Weiterbildung35
Bestimmung von weiterbildungsrechtlichen Bezeichnungen36
Anerkennung, Rücknahme und Widerruf37
Weiterbildung38
Ermächtigung zur Weiterbildung, Zulassung von Weiterbildungsstätten39
Verfahren40
Anerkennungsverfahren und Prüfung41
Antragstellende nach dem Recht der Europäischen Union41a
Führen von Gebietsbezeichnungen42
Weiterbildungsordnung43
Weitergeltung von Anerkennungen44
Anwendungsbereich des Brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes44a
  
Unterabschnitt 2 
Ärztliche Weiterbildung 
Weiterbildungsrechtliche Bezeichnungen45
Inhalt und Durchführung der Weiterbildung46
Geltung von Anerkennungen anderer Kammern47
  
Unterabschnitt 3 
Pharmazeutische Weiterbildung 
Weiterbildungsrechtliche Bezeichnungen, Inhalt und Durchführung der Weiterbildung48
(weggefallen)49
  
Unterabschnitt 4 
Tierärztliche Weiterbildung 
Weiterbildungsrechtliche Bezeichnungen, Inhalt und Durchführung der Weiterbildung50
  
Unterabschnitt 5 
Zahnärztliche Weiterbildung 
Weiterbildungsrechtliche Bezeichnungen51
Inhalt und Durchführung der Weiterbildung52
  
Unterabschnitt 6 
Besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin 
Weiterbildung in der Allgemeinmedizin53
Zeugnis54
Antragstellende nach dem Recht der Europäischen Union55
Berufsbezeichnung Praktischer Arzt oder Praktische Ärztin56
Übergangsregelung57
  
Abschnitt 7 
Berufsgerichtsbarkeit 
  
Unterabschnitt 1  
Allgemeine Regelungen 
Anwendungsbereich, Zulässigkeit58
Berufsgerichtliche Maßnahmen59
Berufsgerichte60
Besetzung der Berufsgerichte61
Bestellung der richterlichen Mitglieder62
Wahl nichtrichterlicher Mitglieder63
Vertretung der Mitglieder64
Ausschluss nichtrichterlicher Mitglieder65
Geschäftsverteilung66
Vereidigung nichtrichterlicher Mitglieder67
Entschädigung nichtrichterlicher Mitglieder68
Antrag auf Eröffnung des Verfahrens69
Verfahrensbeistand70
Zurückweisung von Anträgen, Zustellung nicht zurückgewiesener Anträge71
Verfahrensbestandteile72
Eröffnung des Verfahrens73
Verfahren bei parallelen strafrechtlichen Verfahren74
  
Unterabschnitt 2  
Ermittlungsverfahren 
Ladung zur Vernehmung75
Vereidigung, Amts- und Rechtshilfe, Schriftführung76
Ladung zur Beweiserhebung77
Vernehmung78
Ergänzung des Eröffnungsbeschlusses79
Abschluss und Ergänzung der Ermittlungen80
Entscheidung durch Beschluss81
  
Unterabschnitt 3  
Hauptverhandlung 
Anordnung der Hauptverhandlung82
Anwendung weiterer Vorschriften83
Nichterscheinen, Verfahrensaussetzung84
Eröffnung der Hauptverhandlung85
Beweisaufnahme86
Anhörung87
Ergänzung des Eröffnungsbeschlusses88
Urteilsfindung89
Inhalt des Urteils90
Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes91
Verkündung und Form des Urteils92
Einstellung des Verfahrens93
Form und Zustellung des Einstellungsbeschlusses94
Verweisung an ein anderes Berufsgericht95
  
Unterabschnitt 4 
Berufung, Beschwerde, Wiederaufnahme, Kostenregelung, Vollstreckung und Aufhebung 
Berufung96
Berufung zugunsten von Beschuldigten97
Anwendung der Verfahrensvorschriften der ersten Instanz98
Verwerfen der Berufung, Antrag auf mündliche Verhandlung99
Terminfestsetzung zur mündlichen Verhandlung100
Aufhebung des Urteils, eigene Entscheidung in der Sache101
Aufhebung der Entscheidung, Zurückverweisung102
Beschwerde103
Wiederaufnahme des Verfahrens104
Verfahrenskosten105
Erstattung von Auslagen106
Festsetzung der Höhe der Verfahrenskosten107
Vollstreckung108
Aufhebung berufsgerichtlicher Maßnahmen109
Anwendung der Strafprozessordnung110
Amts- und Rechtshilfe111
Kostenerstattung112
  
Abschnitt 8 
Mitwirkung bei der Landesverwaltung 
Übertragung öffentlicher Aufgaben113
  
Abschnitt 9 
Gutachterstelle bei der Landesärztekammer Brandenburg nach dem Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden 
Bildung der Gutachterstelle114
Aufgaben der Gutachterstelle115
Mitglieder der Gutachterstelle116
Bestellung der Mitglieder117
Beendigung der Mitgliedschaft, Untersagung der Amtsführung118
Ausschluss im Einzelfall119
Unabhängigkeit und Entschädigung der Mitglieder120
Vorsitz121
Stellvertretung der Mitglieder122
Tätigkeit auf Antrag, Antragsberechtigung123
Amtsermittlung, Vorbereitung der Entscheidung124
Entscheidung und Bekanntgabe125
Aufklärung und Bestätigung126
Schriftliche Form126a
Gebühren- und Auslagenfreiheit, Kostenerstattung127
  
Abschnitt 10 
Durchführung bundesrechtlicher Regelungen, Einschränkung von Grundrechten, Übergangsvorschriften 
Einrichtung ärztlicher und zahnärztlicher Stellen zur Qualitätssicherung, Gebührenerhebung128
Zuständigkeiten, Gebührenerhebung129
Lebendspendekommission130
Erlass von Rechtsvorschriften nach dem Berufsbildungsgesetz131
Einschränkung von Grundrechten132
Hinterbliebene aus eingetragenen Lebenspartnerschaften133
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Heilberufsrechts im Land Brandenburg * vom 30. April 2003 (GVBl. I S. 126)

*

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2001 (ABl. EG Nr. L 206 S. 1) zur Änderung der Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG des Rates über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und der Richtlinien 77/452/EWG, 77/453/EWG, 78/686/EWG; 78/687/EWG, 78/1026/EWG, 78/1027/EWG, 80/154/EWG, 80/155/EWG; 85/383/EWG, 85/432/EWG; 85/433/EWG und 93/16/EWG des Rates über die Tätigkeiten der Krankenschwester und des Krankenpflegers, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, des Zahnarztes, des Tierarztes, der Hebamme, des Architekten, des Apothekers und des Arztes.